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Wie man die Mietregistrierungsnummer (NRA) auf den Balearen beantragt: Ein klarer Leitfaden für Eigentümer

Wie man die Mietregistrierungsnummer (NRA) auf den Balearen beantragt: Ein klarer Leitfaden für Eigentümer

Die neue staatliche Mietregelung verlangt, dass Immobilien für Kurzzeit- und Mittelzeitvermietungen eine Mietregistrierungsnummer (NRA) erhalten.Auf den Balearen wird diese Nummer über das Grundbuchamt (Registro de la Propiedad) beantragt – entweder online oder persönlich.


Hier findest du einen verständlichen Leitfaden, basierend auf dem offiziellen Verfahren des spanischen Registerkollegs.


🔹 Was ist die Mietregistrierungsnummer (NRA)?

Die NRA ist ein eindeutiger Identifikationscode, der notwendig ist, um eine Immobilie für zeitlich begrenzte Vermietungen online zu veröffentlichen.Sie dient dazu:

  • Transparenz im Mietmarkt zu erhöhen

  • Verwaltungs- und Kontrollprozesse zu verbessern

  • Unerlaubte touristische Nutzung zu verhindern

  • Die Verwaltung über das Grundbuchamt zu zentralisieren


Laut offiziellem Handbuch wird die NRA ausschließlich über das Grundbuchamt beantragt – nicht über Tourismusbehörden oder die balearische Regierung.


🔹 Schritte zur Beantragung der NRA auf den Balearen

1️⃣ Online-Antrag (empfohlen)

Dies ist die schnellste und am häufigsten genutzte Methode.

Schritte:

  1. Gehe zu 👉 https://sede.registradores.org

  2. Anmeldung mit:

    • Digitalzertifikat

    • Elektronischem DNI

    • Cl@ve

  3. Navigiere zu:Telematische Einreichung → Grundbuch → Zuweisung der NRA

  4. Fülle das offizielle Formular aus:

    • Eigentümerdaten

    • Zuständiges Grundbuchamt

    • CRU-Nummer

    • Adresse der Immobilie

    • Katasterreferenz

    • Details zu den vermieteten Einheiten

  5. Formular herunterladen.

  6. Unter Neue Einreichung → Privatdokument hochladen.

  7. Mit Autofirma elektronisch signieren.

  8. Absenden.

  9. Du erhältst eine vorläufige NRA, die sofort zur Veröffentlichung berechtigt.


2️⃣ Persönliche Antragstellung im Grundbuchamt

Der Antrag kann auch persönlich eingereicht werden – ideal für:

  • Eigentümer ohne Digitalzertifikat

  • Ältere Personen

  • Bevollmächtigte Vertreter


Wo?

Im zuständigen Grundbuchamt, in dem die Immobilie eingetragen ist.


Was ist mitzubringen?

  • Ausgefülltes NRA-Formular

  • Ausweis (DNI/NIE/Pass)

  • Eigentumsnachweis (Escritura oder Nota Simple)

  • Weitere Unterlagen je nach Amt

Die Mitarbeiter des Grundbuchamts helfen:

  • Bei der Dokumentenprüfung

  • Bei der Einreichung

  • Bei der Vergabe eines Empfangsnachweises

  • Beim Abschluss des NRA-Antrags


🔹 Nach der Einreichung

Du erhältst:

  • Eine Eingangsbestätigung

  • Eine vorläufige NRA zur sofortigen Nutzung

Nach der Überprüfung wird die endgültige NRA ausgestellt.

Sie muss erscheinen in:

  • Onlineanzeigen

  • Mietverträgen

  • Unterlagen für den Mieter


🔹 Pflichten nach Erhalt der NRA

Eine Aktualisierung ist erforderlich bei:

  • Nutzungsänderungen

  • Häufigerer Vermietung

  • Renovierungen

  • Anforderung durch das Grundbuchamt


🔹 Sanktionen bei fehlender NRA

Bei fehlender Registrierung drohen:

  • Geldbußen

  • Entfernung von Online-Anzeigen

  • Aussetzung der Vermietung

  • Verwaltungsprüfungen


🔹 Fazit

Die NRA ist unerlässlich, um eine Immobilie auf den Balearen legal zur temporären Vermietung anzubieten.Der Prozess ist einfach und kann:

  • Online, schnell und effizient, oder

  • Persönlich, mit Unterstützung des Grundbuchamts

durchgeführt werden.


Als Immobilienberater in Pollença unterstütze ich Eigentümer bei der richtigen Beantragung und Einhaltung aller Vorschriften.

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© Copyright 2020. Alle Rechte vorbehalten Jorge Cifre Muñoz

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